VERWAHRLOSTTempelhof-Schöneberg · Ansbacher Straße 33 und 35, 10787 Berlin

Geisterhaus am KaDeWe (Ansbacher Straße 33/35)

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Wohnungen betroffen — laut Quellenlage

Leerstand seit: ca. 2016 (Nr. 35 komplett; Nr. 33 stark ueberbelegt/verwahrlost, Stand Juli 2025 nur noch 2 bewohnte Wohnungen)

Worum es geht.

Das Doppelhaus aus den 1950er-Jahren direkt hinter dem KaDeWe steht seit rund zehn Jahren (Stand 2026) grossteils leer und verwahrlost: vernagelte Türen, eingeschlagene Fenster, Graffiti, Müll und verlassene Einkaufswagen prägen das Bild; Nr. 33 war laut Bericht vom Juli 2025 nur noch mit zwei Wohnungen belegt. Eigentümer ist der Projektentwickler JAAS (Geschäftsführer Alexander Scheinin), der auf dem rund 1.200 qm grossen, im Milieuschutzgebiet liegenden Grundstück einen Neubau (Wohnungen, teils mit Gewerbe-/Büroanteil) plant; ein Abriss war trotz Zweckentfremdungsverbots lange nicht genehmigt. Laut Checkpoint-Bericht (2026) wurde inzwischen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der faktisch als Abrissgenehmigung fungiert, weshalb keine weiteren Zwangsgelder gegen den Eigentümer verhängt wurden; als Ersatz für die bisherigen 14 mietpreisgebundenen Einheiten sind 47 neue Wohnungen vorgesehen. Die Grüne Fraktion in der BVV Tempelhof-Schöneberg stellte im April 2026 eine Grosse Anfrage zu Bussgeldern, Gerichtsverfahren, Bauaufsichtsmassnahmen sowie moeglichen Instrumenten wie Treuhändermodell oder Ersatzvornahme; das Bezirksamt antwortete Ende April 2026 mit Hinweis auf die bevorstehenden Veränderungen, ohne im zugänglichen Auszug alle Details zu Bussgeldhöhen zu nennen.

Was das Bezirksamt tut.

Zweckentfremdungsverbot galt, wurde aber laut Berichten kaum durchgesetzt ("stumpfes Schwert"); keine Verhaengung von Zwangsgeldern zuletzt, da staedtebaulicher Vertrag mit dem Eigentuemer geschlossen wurde, der faktisch als Abrissgenehmigung dient (trotz Milieuschutz/Erhaltungssatzung, per Ausnahmegenehmigung). Neubau sieht 47 Wohnungen als Ersatz fuer die 14 Bestandseinheiten vor. Grosse Anfrage der Gruenen-Fraktion in der BVV (April 2026) zu Bussgeldern, Gerichtsverfahren, Bauaufsichtssperrungen sowie Treuhaendermodell/Ersatzvornahme; Bezirksamt antwortete Ende April 2026.

Quellen & Belege.

Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen — Presse, BVV-Drucksachen und Rechercheprojekten. Alles nachlesbar.

Verlässlichkeit dieser Angaben

Die Recherche stützt sich ausschließlich auf die oben verlinkten Quellen. Eigentümer-Angaben werden nur übernommen, wenn sie dort öffentlich benannt sind.

Zur Einordnung: Dieser Tracker dokumentiert belegte Einzelfälle — er ist keine Hochrechnung auf den Berliner Wohnungsmarkt. Der Zensus-Leerstand liegt in Berlin mit 1,97 % unter der als gesund geltenden Fluktuationsreserve von 2–3 %; für die Wohnungsknappheit ist der fehlende Neubau der entscheidende Faktor. Mehr in der Einordnung.

Konfidenz: hoch · unabhängig gegengeprüft

Wo es steht.